A:NR spricht mit der Regierungskommission Lauterbach

Am 21. September 2022 war die Aktion Notaufnahmen retten zu einem Gespräch mit der Regierungskommission Lauterbach eingeladen. Die Aktion war vertreten durch Luise Junge, Stella Merendino, Daniel Labes, Claudia Schneider, Paula Otterstein und Leonie Pohl.

Als Ergebnis hat die Kommission bisher drei Stellungnahmen veröffentlicht. In der 2. und 3. Stellungnahme geht es auch explizit um die Notaufnahmen. Wir haben alles für Dich gelesen und nehmen hier Stellung zu den Vorschlägen.

Unsere Kernforderung ist eine verbindliche Personalbemessung für die Notaufnahmen, die sich an Patientenkontakten pro Jahr orientiert. Diese ist bisher nicht teil der Vorschläge der Kommission. Wir werden jedoch weiterhin mit den Verantwortlichen in Kontakt bleiben, bis es diese Kernforderung auch in die Stellungnahmen geschafft hat.

2. Stellungnahme Regierungskommission vom 22.09.2022

      

Um eine Umwidmung von Notaufnahmebehandlungen zu vermeiden, sind eintägige Tagesbehandlungen von notfallmäßig (d. h. ohne Einweisung) aufgenommenen Patientinnen und Patienten nicht möglich. Eintägige Tagesbehandlungen sind somit nur für Personen mit Einweisung vorgesehen. Für mehrstündig in Notaufnahmen behandelte Patientinnen und Patienten wird aber zusätzlich zur bisherigen Vergütung ein nach der Betreuungsdauer gestaffelter Betreuungszuschlag gewährt. Eine Staffelung nach 3 Stunden, 4 Stunden und > 6 Stunden wird empfohlen, wobei für eine Notaufnahmebehandlung von > 6 Stunden ein Betreuungszuschlag in der Größenordnung von 400 Euro als angemessen angesehen wird. (Seite 6)

Meinung A:NR

Die Abschaffung von 1 Tagesaufnahmen (INKA – Aufnahmen) begrüßen wir ausdrücklich. Nur selten besteht hierfür eine eindeutige medizinische Indikation (z.B. Überwachung SHT). Die INKA verursacht unnötigen pflegerischen und administrativen Aufwand. Unserer Meinung nach wird hier eine Lücke zur Refinanzierung der Notaufnahmen geschlossen, die bei ausreichender Finanzierung nicht mehr benötigt wird. 

Die Staffelung der Vergütung abhängig von der fortschreitenden Aufenthaltsdauer sehen wir kritisch. Hier werden falsche Anreize gesetzt. Es sollte nicht Ziel sein, Patient:innen so lange wie möglich in der ZNA zu behalten. Wir stellen uns eine Finanzierung vor, die die Verletzungsschwere (MTS Triagestufe), die geleisteten Maßnahmen (OPS Codes Notaufnahme) und die Eintreffzeit sowie die Verweildauer berücksichtigt. Eine Versorgung Nachts, an Wochenenden und Feiertagen sollte wegen der deutlich höheren Personalkosten ebenfalls besser vergütet werden. Je schneller ein Patient die Notaufnahme verlassen kann (Verlegung stationär, Weiterleitung ambulante Versorgung, oder Entlassung nach Hause), umso höher sollte der Bonus sein. Wir wollen eine gute und schnelle Versorgung.

3. Stellungnahme Regierungskommission vom 06.12.2022

Die Regierungskommission empfiehlt für die Leistungsgruppen der Intensivmedizin, der Notfallmedizin, Geburtshilfe und Neonatologie einen 60-prozentigen Vorhalteanteil, für alle übrigen Leistungsgruppen einen 40-prozentigen Vorhalteanteil (jeweils inkl. Pflegebudget). Dieser Vorhalteanteil bezieht sich auf die bisher für eine Leistungsgruppe ausgezahlte Gesamtvergütung. Zugrunde gelegt werden die Basisjahre 2022/23. Anhand von ICD-10-Diagnosen und OPS-Codes ist eine Zuordnung der Leistungen der Basisjahre zu den neuen Leistungsgruppen möglich. Die aDRGs werden so abgesenkt, dass das Gesamtfinanzierungsvolumen gleich bleibt. Aus den abgesenkten aDRGs resultieren rDRGs (Residual-DRGs). Es gilt also: „derzeit aDRGs + Pflegebudget“ = „zukünftig rDRGs + Pflegebudget + Vorhaltebudget“ (Seite 30)

Meinung A:NR

Wir fordern eine Kombination aus bedarfs- und leistungsabhängiger Finanzierung. Wir unterstützen den Vorschlag der Regierungskommission Lauterbach, eine 60%ige Vorhaltepauschale einzuführen. Diese sollte jedoch um eine leistungsabhängige Komponente ergänzt werden. Die Einführung von speziellen OPS Codes für die Notaufnahmen ist wichtig und notwendig. Weiterhin sollte die Eintreffzeit der Patient:in berücksichtigt werden. Da Personalkosten an Wochenenden, Feiertagen und Nachts steigen, muss sich dies ebenfalls bei der Abrechnung der Kosten widerspiegeln. Daraus ergibt sich für uns folgende Formel: „60% Vorhaltepauschale“ + „Faktor Uhrzeit“ x „Kosten der OPS Codes“ = Behandlungskosten.